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AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Ehrenschwendtner und Häuslaigner GbR nachfolgend innsideIT genannt.

§ 1 Geltungsbereich, Ausschließlichkeit dieser Bedingungen

Die Leistungen und Angebote der innsideIT erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Einkaufsbedingungen oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt und diesen wird hiermit nochmals ausdrücklich widersprochen.

§  2 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

§ 3 Vertragsschluss

Mit seiner Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Ein wirksamer Vertrag kommt indes erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch den Verkäufer zu Stande, in dem dieser das Vertragsangebot des Kunden ausdrücklich schriftlich annimmt.

§ 4 Gewährleistungsrechte; Haftungsbeschränkung

1. Es gelten die gesetzlichen Regeln.

2. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass es im Rahmen der Nacherfüllung zu Datenverlusten kommen kann. Dies ist auch bei Anwendung der höchst möglichen Sorgfalt durch den Verkäufer nicht auszuschließen. Der Käufer wird deswegen ausdrücklich darauf hingewiesen, im eigenen Interesse Sicherungskopien aller relevanten Daten anzufertigen, bevor die Nachbesserung oder Nachlieferung durch den Verkäufer erfolgt. Die Sicherung der entsprechenden Daten fällt alleine in den Verantwortungsbereich des Käufers, insbesondere übernimmt der Verkäufer keine Haftung für eventuell verloren gegangene Datenbestände im Rahmen der Erfüllung oder der Nacherfüllung. Auch für hieraus resultierende Folgeschäden haftet der Verkäufer auf diesen Umstand nochmals ausdrücklich mittels einer gesonderten Belehrung auf § 4 Nr. 2 AGB hin. Mit der eigenhändigen Unterschrift unter dieser Belehrung bestätigt der Käufer, von § 4 Nr. 2 AGB Kenntnis genommen zu haben und alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen durchgeführt zu haben und sichert dem Verkäufer insoweit zu seine Leistung nunmehr auszuführen zu können.

3. Soweit der Käufer Unternehmer ist, gilt abweichend von Abs. 1:

a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Verkäufers und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers

b) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich, jedoch binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware, dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs – und Rügeobliegenheit durch den Käufer oder seine Hilfspersonen ist die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ausgeschlossen.

c) Bei Rechts – oder Sachmängeln leistet der Verkäufer nach seiner Wahl entweder Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mängelbeseitigung zweimal fehl, kann der Käufer wahlweise Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

d) Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadensersatz wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden auf einer vom Verkäufer zu vertretenden grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruht. Dies gilt zudem nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, soweit diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.

e) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, soweit diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Dies gilt zudem nicht, soweit der Schaden auf einer vom Verkäufer zu vertretenden grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruht. Ebenso gilt die verkürzte Gewährleistungsfrist nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln bei Gefahrübergang durch den Verkäufer und im Rahmen der §§ 478, 479 BGB.

§ 5 Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt gemäß schriftlicher vertraglicher Vereinbarung, die in der Auftragsbestätigung niedergelegt ist. Ist kein konkretes Lieferdatum vereinbart, braucht der Verkäufer erst nach schriftlicher Aufforderung seitens des Käufers mit einer Frist von 1 Woche zu liefern. Der Käufer holt die Ware am Geschäftssitz des Verkäufers ab oder der Verkäufer liefert die vom Käufer bestellte Ware auf dessen Verlangen an den vom Käufer bestimmten Ort. Hierzu übergibt er die Ware einem Spediteur oder einem Warenzustelldienst. Die Ware gilt als zugegangen, wenn sie derart in den Machtbereich des Käufers gelangt, dass dieser unter normalen Umständen von ihr Kenntnis nehmen konnte, in der Regel aber mit Ablieferung und Entgegennahme der Ware durch den Käufer. Ist der Käufer kein Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware bereits mit Ablieferung an die Transportperson auf den Käufer über. Eine Versicherung der Warenlieferung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers.

Ist der Käufer ein Unternehmer und liefert der Verkäufer im Rahmen einer größeren Bestellung lediglich eine Ware mangelhaft oder ist lediglich eine Teilleistung mangelbehaftet, so wird ein Zurückbehaltungsrecht nur in Höhe des Preises der mangelhaften Ware oder Leistung zugestanden. Die Zurückbehaltung der ganzen Kaufsumme wegen eines Mangels an einer einzelnen Ware oder Leistung ist dagegen ausgeschlossen.

§  6 Annahmeverzug

Nimmt der Käufer die bestellte und gelieferte Ware bei ordnungsgemäßer Lieferung durch eine Transportperson nicht an, so befindet er sich ab diesem Zeitpunkt im Annahmeverzug. Das Gleiche gilt, wenn der Käufer den Verkäufer zu sich bestellt, um die Ware persönlich zu liefern oder eine Reparatur o.ä. durchzuführen, der Käufer aber die Leistung dann nicht annimmt. Die insoweit angefallen Kosten, insbesondere unnütze Fahrtkosten, trägt ausschließlich der Käufer. Als Ersatz für die angefallenen Fahrtkosten schuldet der Käufer insoweit 0,30 Euro pro angefangenem Kilometer Fahrtstrecke. Gleiches gilt für etwaige Mehrkosten wegen erneuter Anfahrt, wenn der erste Termin aus Gründen, die der Sphäre des Käufers entstammen nicht wahrgenommen werden konnte. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn die zuständige Person beim Käufer, die für die Entgegennahme der Leistungen des Verkäufers zuständig ist, zum vereinbarten Leistungstermin nicht anwesend ist und der Verkäufer seine Leistung insoweit nicht erbringen kann.Für die Dauer des Annahmeverzugs ist der Verkäufer berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Dazu kann sich der Verkäufer einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Während des Annahmeverzugs hat der Käufer an den Verkäufer als Ersatz der entstehenden Lagerkosten – ohne weiteren Nachweis – pro angefangener Woche pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch € 30,00 zu bezahlen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass lediglich geringere Kosten oder gar keine Kosten durch die Lagerung entstanden sind. Wenn der Käufer die Annahme der bestellten und gelieferten Ware bzw. Leistung nicht binnen einer vom Verkäufer gesetzten angemessenen Nachfrist annimmt oder erklärt, die Ware oder Leistung nicht annehmen zu wollen, kann der Verkäufer die weitere Erfüllung des Vertrags verweigern und Schadensersatz geltend machen. Als Schadensersatz kann der Verkäufer – ohne weiteren Nachweis – wahlweise pauschal 20 % des vereinbarten Brutto-Kaufpreises verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass lediglich ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Verkäufers bleiben unberührt.Daneben verbleibt dem Verkäufer aber auch die Geltendmachung des tatsächlich eingetretenen Schadens unter Darlegung der entsprechenden Voraussetzungen.Weiters ist der Verkäufer, nach Ablauf einer erfolglos gesetzten Nachfrist zur Annahme der Ware durch den Käufer, berechtigt, über die Ware frei zu verfügen.

§  7 Eigentumsvorbehalt

Ist der Käufer Verbraucher, bleibt das Eigentum an der Ware bis zur Begleichung der konkreten Zahlungsverpflichtung vorbehalten. Ist der Käufer Unternehmer bleibt das Eigentum an der Ware oder den Waren bis zur Begleichung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vorbehalten.Dies gilt nicht, wenn im Rahmen eines Vertragsverhältnisses eine Gesamtbestellung (z.B. Hardware und Software) in mehrere abgrenzbare Teilleistungen aufgespalten werden kann, die jeweils für sich gesehen einen abgeschlossenen Vertragsteil darstellen und daher auch ohne die restlichen Vertragsteile eine für den Käufer sinnvolle Teilleistung darstellen. Dann bleibt das Eigentum nur jeweils für diesen Warenteil bis zur Zahlung des entsprechenden Zahlbetrags vorbehalten.

Die übrigen Vertragsteile bleiben von dieser Ausnahme aber unberührt.Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Angabe der Anschrift des vollstreckenden Gläubigers und der notwendigen Sachdarstellung schriftlich zu unterrichten.

§ 8  Abschluss von Versicherungen zur Besicherung der Vorbehaltsware

Der Käufer verpflichtet sich, zum Schutz der ihm überlassenen Vorbehaltsware, ab Gefahrenübergang entsprechende Versicherungen (zwingend sind u.a. Brandschutz,- Elementar und Diebstahlversicherung) abzuschließen unter gleichzeitiger Abtretung der Rechte aus diesen Versicherungen an die Firma innsideIT.

§ 9 Aufrechnung

Der Käufer kann gegen Forderungen des Verkäufers nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 10 Urheberrechte

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem gewerblichen Weiterverkäufer allein zum einmaligen Weiterverkauf überlassen. Der Käufer verpflichtet sich, die Urheberrechte des jeweiligen Softwareherstellers zu beachten. Ist der Käufer ein privater Endkunde (Verbraucher), ist ihm die gelieferte Software lediglich zur privaten Endnutzung überlassen. Kopieren oder Vervielfältigung der Software sind untersagt.Die Benutzung der Software ist nur jeweils gemäß den Lizenzbedingungen der Softwarehersteller gestattet.Der Endkunde darf sich lediglich eine Sicherungskopie erstellen, auch für diese ist aber die Weitergabe oder die Nutzung auf einem weiteren PC oder entsprechendem Endgerät nicht gestattet.

§ 11 Preise, Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich in EURO entsprechend der Angabe in unseren Angeboten, Preislisten und Rechnungen zuzüglich Mehrwertsteuer in der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung maßgeblichen Höhe, Kosten der Verpackung, Lieferung, Versicherung und Installation und sonstiger Nebenkosten. Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbarter Lieferzeit ein Zeitraum von mehr als sechs Wochen und erhöhen sich währenddessen die Preise unserer Lieferanten, so ist die innsideIT mit Ablauf von sechs Wochen seit Vertragsschluss zur Anpassung des vereinbarten Preises berechtigt.

Unsere Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungsdatum fällig, zahlbar in EURO – entsprechend der Angabe auf der Rechnung – ohne jeden Abzug. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Gerät der Vertragspartner mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so darf die innsideIT ohne Notwendigkeit des Einzelnachweises Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnen, soweit der Vertragspartner nicht einen niedrigeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens bleibt vorbehalten.

Die Aufrechnung gegen Forderungen von der innsideIT und die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen zulässig. In der Annahme von Zahlungsersatzmitteln (Wechsel, Scheck), zu denen die innsideIT nicht verpflichtet ist, liegt keine Erfüllung oder Stundung unserer Forderung. Gutschriften auf Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs und mit Wertstellung des Tages, an dem der Betrag unserem Konto gutgeschrieben worden ist bzw. wir über den Gegenwert verfügen können. Die Kosten der Verwahrung und Einlösung, insbesondere Diskontspesen, gehen zu Lasten des Vertragspartners.

Ist mit dem Vertragspartner die Stundung oder die Hinnahme von Wechseln vereinbart, so wird ohne Rücksicht auf diese Vereinbarung und die Laufzeit der Wechsel unsere Gesamtforderung fällig, wenn der Vertragspartner mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug gerät oder die Einlösung von Zahlungsersatzmitteln aus vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen scheitert, sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners wesentlich verschlechtern, der Vertragspartner unsere Forderung bestreitet oder sonst gefährdet. Im Falle der Vermögensverschlechterung des Vertragspartners nach Abschluss des Vertrages ist innsideIT außerdem berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen von der vorherigen Zahlung des Entgelts oder der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen.

Kommt der Vertragspartner dieser Vorleistungspflicht nicht nach, so kann innsideIT  nach Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Zahlungen des Vertragspartners werden gem. § 366 BGB angerechnet. Bestehen neben einer Hauptschuld Kosten- oder Zinsansprüche, so wird die Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und erst danach auf die Hauptforderung angerechnet.

§ 12 Datenschutz und Datenspeicherung

Das Unternehmen innsideIT ist berechtigt, die im Rahmen der Erwerbsgeschäfte erhaltenen Daten der Käufer zu sammeln und im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

Die Kundendaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert.

§  13 Änderungen dieser AGB

Änderungen und Ergänzungen vorstehender AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Auf das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Erklärung verzichtet werden. Ausgenommen sind individuelle Vertragsabreden.

§  14 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile das für die Verkäuferin zuständige Amts- oder Landgericht. Dies ist das Amtsgericht Mühldorf.

§ 15 Wirksamkeit von einzelnen Bestimmung dieser AGB

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.